Rechnen für die Zukunft

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Umweltbewusst

Aspekte der Umwelt

Der Betrieb von Höchstleistungsrechenzentren erfordert erhebliche Mengen an Energie und anderen Ressourcen. Das HLRS hat sich aus diesem Grund dazu verpflichtet, möglichst praktische Maßnahmen zu ergreifen, um seinen CO2-Fußabdruck zu verringern, Umweltverschmutzung zu vermeiden und andere negative Auswirkungen auf die Umwelt zu begrenzen.

Das HLRS arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung seiner Umweltleistung und Energieeffizienz. Es hat ein umfassendes Regelwerk für das Umwelt- und Energiemanagement entwickelt und umgesetzt, das alle Aspekte des Betriebs des Zentrums abdeckt.

Das Nachhaltigkeitskonzept des HLRS ist im Rahmen des Eco Management and Audit Scheme (EMAS), des Umweltzeichens Blauer Engel und der internationalen Normen ISO 14001 und ISO 50001 formell ausgezeichnet.

Die Ergebnisse einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie zeigen, dass die Abwärme des HLRS III für die Wärmeversorgung des Unicampus wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll genutzt werden kann. Mit der Abwärme des HLRS III könnte der Heizbedarf von ca. 4800 Haushalten gedeckt werden. Für geeignete, energieeffiziente neue Gebäude könnte die Abwärme direkt, ohne den Einsatz von Wärmepumpen, genutzt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Einspeisung der Abwärme in das bestehende Fernwärmenetz des Unicampus mittels Temperaturanhebung durch Wärmepumpen. Hierfür ist ein zusätzlicher Strombedarf für den Betrieb der Wärmepumpen notwendig. Dadurch könnte aber ein Großteil der Abwärme ganzjährig genutzt werden. Rechnerisch könnten so ca. 50 % des Wärmebedarf des Universitätscampus gedeckt werden – mit signifikanten Einsparungen von CO2-Emissionen.

Im Zuge der aktuellen und weiteren Planung für die Abwärmenutzung werden die untersuchten Varianten der Machbarkeitsstudie weiter konkretisiert, um eine zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten.

Öffentlich-Rechtliche Vorgaben

Der Neubau des HLRS III wird auf einer Fläche geplant, für die es einen genehmigten Bebauungsplan gibt. Sie ist als Sondergebiet für Forschung und Lehre ausgewiesen. Dieser Bebauungsplan sieht beispielsweise Dachbegrünungen und versickerungsfähige Stellplatzflächen vor.

Wegen einer aktuell laufenden Stellplatzneubemessung des gesamten Universitätsareals werden keine neuen notwendigen PKW-Stellplätze zu errichten sein. Das anfallende Regenwasser wird in Rigolen-Systemen gesammelt. Darüber hinaus verlangt der Bebauungsplan keine zusätzlichen Maßnahmen. Für die Feuerwehr und die Anlieferung der Rechnertechnik werden befestigte Rangierflächen für LKWs erforderlich.

Der auf dem Baugrundstück aktuell befindliche Trockengraben wird nach Süden verlegt und in seiner aktuell bestehenden Form wiederhergestellt. Dies sieht auch der rechtsgültige Bebauungsplan vor. Gleiches gilt auch für den parallel zu diesem Graben verlaufenden Weg, der von Spaziergänger:innen aus der Nachbarschaft gerne genutzt wird. 

Auf der Baufläche stehen etwa 8 Bäume. Mindestens diese Anzahl wird bei der Neugestaltung der Außenflächen vor Ort wieder gepflanzt. Für den an der Südostecke des TTI bestehenden Hecken- und Strauchbestand werden ebenfalls Ersatzpflanzungen erfolgen.

Ein vorliegendes Artenschutzrechtliches Gutachten (Quetz/Koch) aus dem Jahre 2016 wird derzeit plausibilisiert und aktualisiert – und natürlich bei der weiteren Planung beachtet. Bei bisherigen Baumaßnahmen für die Universität innerhalb des genehmigten Bebauungsplans waren keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.